Honorarberatung
Honorar-Finanzanlagenberater
und Honorar-Versicherungsberater
Was ist Honorarberatung
Honorarberatung ist eine unabhängige Beratung u.a. zu den Themen Geldanlage, Altersvorsorge und Rentenversicherung, die nicht durch den Verkauf von Produkten vergütet wird (Provisionen), sondern durch ein vereinbartes Honorar, dass der Kunde direkt an den Berater zahlt. Honorarberater, darunter fallen die Berufsbezeichnungen u.a. Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) und Honorar-Versicherungsberater (§ 34 d Abs. 2 GewO), dürfen per Gesetz keine Provisionen vereinnahmen.
Produkte von Banken und Versicherungen haben in der Regel Provisionen für die Vermittlung eingepreist. Honorarberater empfehlen Produkte ohne Provisionen, sogenannte Honorarprodukte oder Nettotarife.
Ausgangspunkt ist der Interessenkonflikt zwischen Kunde und Provisionsberater. Banken und Versicherungen und Makler müssen Produkte verkaufen, um Provisionen zu verdienen - der Anleger erhofft sich eine an seinen Interessenten orientierte Beratung. Das Problem: Provisionsbasierte Empfehlungen sind selten im Interesse des Anlegers, sondern dienen i.d.R. dem Provisionsberater / Makler und den Produktanbietern.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Provision i.d.R. um so höher ausfällt, desto teurer und damit schlechter das Produkt ist.
Würden Sie Ihrem Steuerberater vertrauen können, wenn er Sie kostenlos berät und hierfür eine Provision vom Finanzamt erhält? Dabei gilt, je größer Ihre Steuerschuld ist, desto höher fällt seine Provision aus.
Vorteile der Honorarberatung
gegenüber der Provisionsberatung von Banken, Sparkassen und Maklern
Wissen-schaftlich investieren
nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und empirischer Kapitalmarkt-forschung.
Ganzheit-licher Beratung-sansatz
für Ihre persönliche Finanz- und Lebenssituation.
Prognosefrei
anlegen ohne spekulative Vorhersagen durch "Markt-Timing" und "Titelauswahl".
Transparentes Honorar
nach der Gebührentabelle für Honorarberater.
Minimierung
von Kosten und Steuern
mit effizienten ETF-Portfolios.
Keine Interessen-konflikte
durch gesetzliches Provisionsverbot.