Referenzen
Die Deutsche Honorarberatung setzt sich aktiv für einen starken Verbraucherschutz in der Honorarberatung ein.
Experte in den Medien
Der Gründer und Geschäftsführer der Deutschen Honorarberatung, Diplom-Kaufmann Christian Hagemann, ist regelmäßig ehrenamtlich gefragt, z.B. bei ZDF WISO, Fachbeirat Stiftung Warentest, n-tv Ratgeber Geld oder beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
ZDF WISO
n-tv
Ratgeber Geld
Ehrenamtes Engagement
Gründer der Deutsche Honorarberatung ist Dipl.-Kfm. Christian Hagemann und zählt zu den führenden Experten und Verbraucherschützern im Bereich der unabhängigen Honorarberatung in Deutschland.
Ehrenamtlich Engagement:
- Stiftung Warentest Fachbeirat
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- Verbraucherschutz Bundesverband
- Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.
- Sponsor Stiftung Universitätsmedizin Essen
Hintergrund: Dipl.-Kfm. Christian Hagemann ist ausgebildeter Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann, studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit den Schwerpunkten Internationale Finanzmärkte, Investition und Finanzierung sowie Finanzdienstleistungen.
Pionier der Honorar-beratung
Die Deutsche Honorarberatung gehört zu den Pionieren der echten Honorarberatung in Deutschland und wurde bereits 2011 gründet, - lange bevor der Gesetzgeber diese gesetzliche Honorarberatung in Deutschland 2014 regulierte.
Mit großem Engagement setzt sich die Deutsche Honorarberatung für die verbraucherschutzorientierte und strenge Regulierung der Honorarberatung ein. Der entschlossene Einsatz hat dazu beigetragen, dass unseriöse Akteure in der Branche rechtlich belangt und verurteilt wurden. Dadurch hat er das Vertrauen in die Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung maßgeblich gestärkt.
Verbraucher-
schutz Organisationen
und Verbänden
Mitgliedschaften:
- Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.
- Bürgerbewegung Finanzwende e.V.
- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
- Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.
Erfolgreicher
Einsatz gegen Verbraucher-täuscher
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 09. Januar 2025 (Az. ZR 102/24) eine wegweisende Entscheidung zur Stärkung des Verbraucherschutzes getroffen und die Verurteilung der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, durch das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 1669/23) bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Honorarberatung und schiebt irreführenden Bezeichnungen in der Provisionsberatung einen Riegel vor.
Die Deutschen Honorarberatung hatte Klage gegen die VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, eingereicht.
"Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing in der Honorarberatungsbranche. Verbraucher wurden systematisch getäuscht, und dieses unseriöse Geschäftsmodell der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater wurde nun gestoppt, so die Deutsche Honorarberatung.
Das Gericht stellte klar, dass Makler sich nicht als Honorarberater bezeichnen dürfen, auch wenn sie eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Verbraucher haben das Recht auf eine unabhängige Beratung, die frei von versteckten Provisionsinteressen ist.