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Referenzen

Die Deutsche Honorarberatung  und Gründer und Geschäftsführer der Deutsche Honorarberatung GmbH, Dipl.-Kfm. Christian Hagemann, setzt sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für einen starken Verbraucherschutz im Finanzmarkt ein.

Experte in den Medien

ZDF WISO
Thema: Direktversicherungen (Sendung nicht mehr abrufbar).

n-tv Ratgeber Geld
Thema: Widerruf von Rentenversicherungen (Sendung nicht abrufbar).

Fachgremien

Gründer der Deutsche Honorarberatung ist Dipl.-Kfm. Christian Hagemann. Er zählt zu den führenden Experten und Verbraucherschützern im Bereich Finanzmarkt und der gesetzlichen Honorarberatung in Deutschland.
 
Stiftung Warentest / Stiftung Finanztest Fachbeirat

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - Regulierung der Honorarberatung

Verbraucherschutz Bundesverband - Sachverständigenrat

Bundesverband unabhängiger Honorarberater - Zertifiziertes Mitglied

Sponsor Stiftung Universitätsmedizin Essen

Internationale Ausbildung

Dipl.-Kfm. Christian Hagemann ist ausgebildeter Bankkaufmann (IHK Düsseldorf)
und Diplom-Kaufmann, studierte Betriebswirtschaftslehre an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
mit den Schwerpunkten Internationale Finanzmärkte, Investition und Finanzierung sowie Finanzdienstleistungen.
Weiterhin absolvierte die Weiterbildung Professionelles Vermögensmanagement an der
Frankfurt School of Finance and Management
(früher: Hochschule für Bankwirtschaft).
International absolvierte er die Executive Weiterbildung Strategy Execution for Public Leadership
an der

Harvard University - Harvard Kennedy School.

Pionier der Honorar-beratung

Die Deutsche Honorarberatung gehört zu den Pionieren der echten Honorarberatung in Deutschland und wurde bereits 2011 gründet, - lange bevor der Gesetzgeber diese gesetzliche Honorarberatung in Deutschland 2014 regulierte.

BGH-Urteil
Erfolgreicher
 
Einsatz gegen Verbraucher-täuscher

Mit großem Engagement setzt sich die Deutsche Honorarberatung für die verbraucherschutzorientierte und strenge Regulierung der Honorarberatung ein. Der entschlossene Einsatz hat dazu beigetragen, dass unseriöse Akteure in der Branche rechtlich belangt und verurteilt wurden. Dadurch hat er das Vertrauen in die Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung maßgeblich gestärkt.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 09. Januar 2025 (Az. ZR 102/24) eine wegweisende Entscheidung zur Stärkung des Verbraucherschutzes getroffen und die Verurteilung der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, durch das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 1669/23) bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Honorarberatung und schiebt irreführenden Bezeichnungen in der Provisionsberatung einen Riegel vor.  

 

Die Deutschen Honorarberatung hatte Klage gegen die VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, eingereicht.

"Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing in der Honorarberatungsbranche. Verbraucher wurden systematisch getäuscht, und dieses unseriöse Geschäftsmodell der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater wurde nun gestoppt, so die Deutsche Honorarberatung

Das Gericht stellte klar, dass Makler sich nicht als Honorarberater bezeichnen dürfen, auch wenn sie eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Verbraucher haben das Recht auf eine unabhängige Beratung, die frei von versteckten Provisionsinteressen ist.

Eines der ersten Urteile gegen Verbrauchertäuschung in der Honorarberatung erzielte die Deutsche Honorarberatung gegen eine Finanzpartner Firma aus Köln.

Verbraucher-
schutz Organisationen
und Verbänden

Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.

Bürgerbewegung Finanzwende e.V.​

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

 

Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.​

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