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Referenzen

Die Deutsche Honorarberatung setzt sich aktiv für einen starken Verbraucherschutz in der Honorarberatung ein.

Experte in den Medien

Der Gründer und Geschäftsführer der Deutschen Honorarberatung, Diplom-Kaufmann Christian Hagemann, ist regelmäßig ehrenamtlich gefragt, z.B. bei n-tv Ratgeber Geld oder beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder als Fachbeirat Stiftung Warentest. 

n-tv
Ratgeber Geld

Ehrenamtes Engagement

Gründer der Deutsche Honorarberatung ist Dipl.-Kfm. Christian Hagemann und zählt zu den führenden Experten und Verbraucherschützern im Bereich der unabhängigen Honorarberatung in Deutschland.

Ehrenamtlich Engagement:


- Stiftung Warentest Fachbeirat

- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

- Verbraucherschutz Bundesverband

- Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.


- Sponsor Stiftung Universitätsmedizin Essen

Hintergrund: Dipl.-Kfm. Christian Hagemann ist ausgebildeter Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann, studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit den Schwerpunkten Internationale Finanzmärkte, Investition und Finanzierung sowie Finanzdienstleistungen.

Pionier der Honorar-beratung

Die Deutsche Honorarberatung gehört zu den Pionieren der echten Honorarberatung in Deutschland und wurde bereits 2011 gründet, - lange bevor der Gesetzgeber diese gesetzliche Honorarberatung in Deutschland 2014 regulierte.  

Mit großem Engagement setzt sich die Deutsche Honorarberatung für die verbraucherschutzorientierte und strenge Regulierung der Honorarberatung ein. Der entschlossene Einsatz hat dazu beigetragen, dass unseriöse Akteure in der Branche rechtlich belangt und verurteilt wurden. Dadurch hat er das Vertrauen in die Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung maßgeblich gestärkt.

Verbraucher-
schutz Organisationen
und Verbänden

Mitgliedschaften:

- Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.

- Bürgerbewegung Finanzwende e.V.​

- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

 

- Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.​

Erfolgreicher 
Einsatz gegen Verbraucher-täuscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 09. Januar 2025 (Az. ZR 102/24) eine wegweisende Entscheidung zur Stärkung des Verbraucherschutzes getroffen und die Verurteilung der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, durch das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 1669/23) bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Honorarberatung und schiebt irreführenden Bezeichnungen in der Provisionsberatung einen Riegel vor.  

 

Die Deutschen Honorarberatung hatte Klage gegen die VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch, eingereicht.

"Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing in der Honorarberatungsbranche. Verbraucher wurden systematisch getäuscht, und dieses unseriöse Geschäftsmodell der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater wurde nun gestoppt, so die Deutsche Honorarberatung

Das Gericht stellte klar, dass Makler sich nicht als Honorarberater bezeichnen dürfen, auch wenn sie eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Verbraucher haben das Recht auf eine unabhängige Beratung, die frei von versteckten Provisionsinteressen ist.

Gerichtsurteil 
VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch veurteilt

Information aus Sicht der Deutschen Honorarberatung

 

Nach vorliegenden Informationen ist Maiwerk Finanzpartner Mitglied der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater, gegen die ein verurteilender Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ergangen ist. Aus Sicht der Klägerseite, Deutsche Honorarberatung, wurde in diesem Zusammenhang irreführende oder unzutreffende Behauptungen veröffentlicht – teils in Zusammenarbeit mit der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater.  

 

Gegendarstellung zum historischen Sachverhalt Maiwerk Finanzpartner

Im Jahr 2020 erwirkte die Deutsche Honorarberatung GmbH, vertreten durch Dipl.-Kfm. Christian Hagemann, ein verbraucherschützendes Urteil vor dem Landgericht Dresden gegen die seinerzeit als Maiwerk Finanzpartner GbR firmierende Gesellschaft, vertreten unter anderem durch Schröder und Lehro. Zu diesem Zeitpunkt besaß Maiwerk Finanzpartner eine Zulassung als Versicherungsmakler, verwendete jedoch die Werbeaussagen  

 

- „Honorarberatung: Unabhängige Finanzberatung ohne Interessenkonflikt“,  

- „Unsere Dienstleistung als Honorarberater“,  

ohne über die hierfür erforderliche behördliche Erlaubnis für Versicherungsberatung zu verfügen. Das Gericht untersagte die weitere Verwendung dieser Aussagen, sofern keine entsprechende Erlaubnis erteilt worden war.

 

Das Urteil bezog sich ausdrücklich auf die Lage im Jahr 2020. Ob und in welchem Umfang sich seither Änderungen ergeben haben, kann hier nicht beurteilt werden. Aktuell ist Maiwerk Finanzpartner nach unseren Informationen nicht mehr als Versicherungsmakler, sondern als Versicherungsberater tätig.

Gerichtsurteil Jahr 2020
Maiwerk Finanzpartner
vertreten u.a durch Schröder, Lehro
veurteilt

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